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FTI Consulting erstellt erstes ökonomisches Schadensgutachten für das Einheitliche Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) / Parteien vergleichen sich
Frankfurt, 23. Mai 2025 — FTI Consulting hat im Auftrag der Bruker Corporation (Nasdaq: BRKR), Muttergesellschaft des Biotechnologieunternehmens NanoString Technologies, das erste ökonomische Schadensgutachten erstellt, das vor dem neu eingerichteten Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) in ein laufendes Verfahren eingebracht wurde. Das FTI-Gutachten hat einen wesentlichen Impuls gesetzt, die Rechtsstreitigkeiten zwischen NanoString und 10x Genomics weltweit beizulegen.
Das fundierte Sachverständigengutachten wurde von Dr. Anke Nestler, Senior Managing Director bei FTI Consulting, gemeinsam mit Michael Graser, Managing Director im Bereich Economic and Financial Consulting (EFC), erstellt.
Im Mittelpunkt der Streitigkeit vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) stand die Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber dem Wettbewerber 10x Genomics, der im Jahr 2023 eine einstweilige Verfügung gegen NanoString erwirkt hatte. Die Verfügung betraf Verfahren und Zusammensetzungen in der pharmazeutischen Messtechnik (Analytdetektion) und stützte sich auf die mutmaßliche Verletzung des Patents EP 4 108 782. Dieses Schutzrecht betrifft eine neue Technologie zur Analyse biologischer Merkmale („spatial profiling“), die weltweit von NanoString eingeführt werden sollte.
Nachdem die einstweilige Verfügung, erlassen von der Lokalkammer des UPC, vom Berufsgericht zurückgenommen wurde, machte NanoString den wirtschaftlichen Schaden durch den achtmonatigen Marktausschluss geltend – unterstützt durch die Kanzlei Bird & Bird und auf Basis eines ökonomischen Gutachtens von Dr. Anke Nestler und Michael Graser. Das Volumen des verursachten Schadens bleibt vertraulich.
„Das ist das erste Mal, dass ein ökonomisches Gutachten zur Schadenshöhe unter den neuen Regelungen des Einheitlichen Patentgerichts Eingang in ein dort laufendes Verfahren gefunden hat“, erklärt Dr. Anke Nestler. „Als unabhängige Sachverständige war es unsere Aufgabe, den wirtschaftlichen Schaden nachvollziehbar und gerichtsfest zu beziffern – und damit auch Impulse für die entstehende Entscheidungspraxis des UPC zu setzen.“
Der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen NanoString wurde als einer der ersten Fälle im Eröffnungsmonat des Einheitlichen Patengereichts, im Juni 2023, bei der lokalen Kammer des UPC in München eingereicht. Die zuständigen Richter hatten zunächst die einstweilige Verfügung gewährt. Nachdem das Berufsgericht die einstweilige Verfügung aufhob, leitete NanoString ein Verfahren zur Schadenskompensation ein.
Am 14. Mai 2025 gaben Bruker und 10x Genomics bekannt, sämtliche laufenden Patentstreitigkeiten durch eine globale Einigung beizulegen. Die Vereinbarung umfasst Verfahren in den USA, vor dem Europäischen Patentamt sowie am Einheitlichen Patentgericht.
„Dass unser Gutachten Eingang in die richterliche Prüfung fand, unterstreicht die Bedeutung fundierter ökonomischer Expertise im Umfeld des neuen UPC“, betont Michael Graser. „Gerichte, Unternehmen und Investoren erwarten zunehmend nachvollziehbare Schadensanalysen – gerade in hochspezialisierten Technologiemärkten.“
Mit dem Verfahren „NanoString gegen 10x Genomics“ hat das Einheitliche Patentgericht seine Rolle als zentrale Instanz für grenzüberschreitende Patentstreitigkeiten erstmals auch im Bereich der wirtschaftlichen Schadensermittlung unter Beweis gestellt. Die Berücksichtigung eines strukturierten Expertengutachtens in den neuen Regelungen des UPC setzt Maßstäbe für künftige Verfahren.
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